Das Volksbegehren zum Artenschutz war aus Sicht des Naturschutzes ein voller Erfolg für Baden-Württemberg.
Die Landesregierung hat auf Druck der Intiatoren Pro Biene, des Nabu und vieler Menschen hin am 22. Juli 2020 ein Gesetz für mehr Artenschutz erlassen. Dieses tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Was wurde erreicht:
„Das Volksbegehren war ganz eindeutig die Initialzündung für die Debatte zum Thema Artenschutz in den vergangenen Wochen“, sagt Volksbegehrens-Sprecher und NABU-Landeschef Johannes Enssle. „Sie hat aber auch zu einer Polarisierung zwischen einigen Vertretern der Landwirtschaft und der Gesellschaft geführt, die wir durch den jetzigen Kompromiss hoffentlich beilegen können.“ Für die Entscheidung, die Mobilisierung nicht wieder aufzunehmen, waren zwei Punkte entscheidend: Zum einen hat die Landesregierung in einem ungewöhnlich offenen Arbeitsprozess in kurzer Zeit aus den recht allgemeinen Eckpunkten zum Artenschutz einen konkreten Gesetzentwurf geformt. Zum anderen tragen die wesentlichen Landwirtschaftsverbände diesen Entwurf mit. Die Organisationen des bisherigen Trägerkreises werden weiter zusammenarbeiten, um darauf zu achten, dass aus dem Gesetzentwurf schnellstmöglich und ohne weitere Verwässerungen ein Gesetz wird.
Die Landesregierung hat sich in einigen bislang umstrittenen Punkten eindeutig positioniert. Bei Themen wie Pestizidreduktion oder Ausbau der Öko-Landwirtschaft kann Baden-Württemberg dank der Volksbegehrens-Initiative zum Muster-Ländle werden – und das zusammen mit den Landwirten, die auf dem Weg dahin durch Förderprogramme und eine intensivere staatliche Pflanzenschutz-Beratung unterstützt werden sollen.
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